01/14 Ausländerrecht: Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zur Visafreiheit türkischer Unternehmer und Dienstleister

München, den 2.4.2014

PRESSEERKLÄRUNG DER KANZLEI SANAS

Visafreiheit für türkische Unternehmer

Der 11.Senat des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in dem von Herrn Rechtsanwalt Dr. Temel Nal (Kanzlei SANAS) für einen in der Türkei ansässigen Unternehmer geführten Verfahren im Urteil vom 26.3.2014 festgestellt, dass der Kläger berechtigt ist, unter Beibehaltung seines gewöhnlichen Aufenthalts in der Türkei im Rahmen von Aufttragsverhältnissen visumsfrei für seine Firma Nuri Korca Sola Consulting mit Sitz in Istanbul/Türkei zur Erbringung von Dienstleistungen an Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes einzureisen und sich zu diesem Zweck nicht länger als drei Monate in Deutschland aufzuhalten. Damit hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein noch anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12.03.2012 aufgehoben. Die Revision wurde zugelassen.

Mit diesem wichtigen Urteil wurde ein bedeutender Teil der Rechtsstellung türkischer Unternehmer hinsichtlich der Einreise und Aufenthalt in das Bundesgebiet nach Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19.2.2009 in der Sache Soysal gerichtlich klargestellt.

Entsprechend dieses Urteils und der aus der sog. Standstill-Klausel des Zusatzprotokolls zwischen der Türkei und der Europäischen Union geltenden Rechtslage folgt im Lichte der bisherigen Rechtsprechung (einschließlich EuGH-Rechtsprechung), dass unter der Bedingung, dass der gewöhnliche Aufenthalt in der Türkei beibehalten wird, türkische Unternehmer

  • für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten zur Durchführung von Besprechungen und Verhandlungen für ihr Unternehmen oder für Messebesuche oder als Teilnehmer einer Messe mit eigenem Stand
  • für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten zu Zwecken des Anbietens von Waren und Dienstleistungen an Personen, die im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufgesucht werden,

für die Bundesrepublik Deutschland keines Visums bedürfen.

Die Bundesrepublik räumt dieses Recht bisher nur für türkische Staatsbürger ein, die für einen Aufenthalt bis zu zwei Monaten für Vorträge oder Darbietungen künstlerischen, wissenschaftlichen oder sportlichen Charakters einreisen wollen.

Dr. Temel Nal

Rechtsanwalt

Kanzlei SANAS

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